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Teilen fürs Ganze – ein shared channel als nationaler Kulturkanal?

Anmerkungen von Armin Walpen, Generaldirektor SRG SSR idée suisse (Tagungsreferat)

Ein Fernseh-Kulturkanal ist für die SRG SSR idée suisse kein Thema!
Mit dieser Kernaussage zu beginnen und die Tagung gleich wieder zu verlassen, ist sicher nicht das, was Sie von mir erwarten. Eine Erklärung muss sein, will ich nicht dem Generalverdacht ausgesetzt werden, in der SRG SSR sei Kultur grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung und nur wichtig, wenn es um den Nachweis der Berechtigung des Service-public-Charakters geht, und die nächste Gebührenanpassung legitimiert werden muss.

Wir sind von Verfassungs und Gesetzes wegen zur Kultur verpflichtet. Verpflichtet sein ist gut, der Stempel „staatlich geprüfter und zugelassener Kulturträger und –vermittler“ beruhigt zumindest all jene, die der Freiwilligkeit sowie der Kraft der Kultur, sich aus sich selbst heraus zu legitimieren, nicht so ganz trauen. Nur, aus Verpflichtung und Zwang erwächst kaum Bemerkenswertes; es braucht etwas mehr, nämlich unseren Glauben und unsere Überzeugung, dass Kultur für die Gesellschaft, der wir verpflichtet sind, ein konstituierendes Merkmal ist, und Kultur mit Kreativität, die uns eigen ist oder zumindest sein sollte, sowie mit Leidenschaft sehr viel zu tun hat. Nun, ich gebe zu, die Beziehungen zwischen Radio und Fernsehen und der Kultur waren und sind zwiespältig, häufig nicht einfach, aber immer intensiv. Radio und Fernsehen sind Massenmedien, Kultur, zumindest ihre nicht populäre Dimension, ist es nicht, will es häufig auch nicht sein. Ist der quantitative Erfolg nicht gerade der unwiderlegbare Beweis der Unkultur? Welches Grauen beschleicht uns vor einem Literaturnobelpreisträger, der alle Bestsellerlisten dieser Welt sprengt. Fernsehen war - und ist es vermutlich heute noch -, nicht gerade das Medium, mit dessen Vorhandensein man seine kulturelle Kompetenz sichtbar zu Hause dokumentiert. Und doch, Radio und Fernsehen sind kulturelle Phänomene und können einiges leisten, nicht zuletzt zur Legitimation der Kultur bei jener grossen Zahl an Menschen, die über ihre Steuergelder kulturelle Einrichtungen wie Opernhäuser, Schauspiel- und Kleinbühnen finanzieren. Denn eines hat die SRG SSR mit der Kultur gemeinsam: Sie und wir sind aus dem Markt heraus nicht finanzierbar.

Und wie sieht unser Kulturverständnis jenseits der Paragrafen aus? Für mich ist die Kultur ein dreidimensionales Wollen und Sollen:
1. Wir berichten über Kultur;
2. wir schaffen Kultur;
3. wir ermöglichen Kultur.

In der ersten Dimension machen wir Kultur hör- und sichtbar und tragen zur Wahrnehmung und damit auch zur Existenz von Kultur erheblich bei. Wir zeigen, was an Kultur in unserem Land und in der Welt geschieht und zwar über alle Spielarten der Kultur hinweg: Literatur, Theater, Musik, Volkskultur, Nischenkultur, experimentelle Kultur, etablierte Kultur, über all das berichten wir, mit all dem befassen wir uns und setzen uns damit auseinander. Wir lassen die Kulturschaffenden zu Worte kommen, aber auch all jene, die sich aus dem Wirken der Kulturschaffenden „ernähren“, seien es Kritiker, Verleger, Produzenten, Feuilletonisten. Wir bilden Kultur ab. In dieser Dimension arbeiten wir journalistisch. Zu dieser Kategorie gehören die Beiträge in der Tagesschau, in den Radionachrichten, in „Kulturplatz Schweiz“, in „Tard pour Bar“. Es ist eine enorme Fülle an kulturellen Informationen, die wir auf all unseren Kanälen, und das nicht nur im herkömmlichen Radio und Fernsehen, anbieten, so viel, dass man es beinahe nicht mehr wahrnimmt. Diese Selbstverständlichkeit ist so selbstverständlich, dass Kritiker nicht selten ohne grossen Widerspruch behaupten dürfen, wir unterschieden uns nicht von unseren kommerziellen Konkurrenten und uns, wenn es hoch kommt, am liebsten nur noch als Gegenstand der Geschichtsschreibung sähen.

Wir berichten nicht nur über Kultur, wir schaffen Kultur, sind aktiver Teil dieser Kultur. Nicht alle kulturellen Hervorbringen sind unserem Schaffen gleichermassen zugänglich. Radio und Fernsehen haben ihre Eigenheiten und Gesetzmäßigkeiten. Literatur, Malerei und Skulptur sind unsere Sache eigentlich nicht, Theater bedingt. Sobald es indessen ums Hören geht, sind wir aktiver Teil des kulturellen Lebens: Hörspiele und Musik entsprechen uns. Alles, bei dem das Sehen „bewegter Bilder“ die herausragende Eigenschaft darstellt, liegt uns. Deshalb sind wir für das schweizerische Film- und überhaupt das audiovisuelle Schaffen in diesem Land existentiell: ohne SRG SSR kein Schweizer Film in all seinen Ausprägungen. Sie finden kaum ein einheimisches Werk, das nicht in der einen oder anderen Form von uns mitgeschaffen oder zumindest gefördert wurde.

Wir berichten über Kultur, wir schaffen Kultur und in der dritten Dimension ermöglichen wir Kultur. Wir unterstützen zahlreiche Film- und Musikfestivals von Nyon, über Montreux und Winterthur bis nach Locarno. Viele Events profitieren in der einen oder anderen Form von unserem Support. Wir sind nicht nur für unser Publikum da, wir ermöglichen Kultur auch ausserhalb von Lautsprecher und Bildschirm; dessen ist man sich nicht immer bewusst. Zu dieser Dimension gehören auch unsere Musikplattformen www.mx3.ch oder das neue Volksmusikportal www.vxm.ch, Portale, die für die Schweizer Musik wichtig sind und intensiv genutzt werden. Ich habe deshalb im Interesse der schweizerischen Pop- und Volksmusik wenig Verständnis für jene Kreise, welche diese Plattformen als nicht service-public-tauglich „weglegiferieren“ möchten. Damit schadet man nicht eigentlich der SRG SSR, sondern all den Volksmusikkapellen, all den Schweizer Bands, die noch wenig bekannt sind und über diese Plattformen wahrgenommen werden können.

Und noch einige Zahlen: Der Anteil der Kultur beträgt in den sieben Fernsehprogrammen der SRG SSR – HD Suisse ist hier nicht enthalten – 12%, also mehr als beispielsweise der Sport mit 11%. Nicht enthalten in den 12% ist der Film, den unsere Statistik zur Unterhaltung rechnet. Die meiste Zeit beansprucht die Information mit 30%. In den 16 Radioprogrammen (ohne DRS4 News) weist die Musik mit 72% den höchsten Anteil aus, die Information kommt auf 10%, die Kultur auf 6%. Erhebliche finanzielle Mittel fliessen in die Filmförderung. Nimmt man nur die Summen, die ins unabhängige Filmschaffen fliessen - hier sind die hausinternen Aufwendungen, die Förderung von Festivals, Ausbildung usw. nicht enthalten - wendet die SRG SSR im Rahmen des Pacte de l’audiovisuel, die Vereinbarung mit der schweizerischen Filmbranche, 2009 21,3 Mio. Franken auf, 2011 sind 22,3 Mio. Franken vorgesehen. Damit ist die SRG SSR, was die direkte Produktionsförderung angeht, die wichtigste Filmförderin des Landes. Dem Pacte de l’audiovisuel nachgebildet ist die Charta der Schweizer Musik zur Förderung des Ansehens und der Bekanntheit der Schweizer Musik. Diese Charta formalisiert die Zusammenarbeit mit den Schweizer Musikverbänden. Wir verpflichten uns darin, in unseren Radioprogrammen einen bestimmten Anteil an Schweizer Produktionen auszustrahlen.

Ich meine, wir tun viel für die Schweizer Kultur. Mein Statement „Ein Fernsehkulturkanal ist für die SRG SSR idée suisse kein Thema“ hat nichts mit unserer Wertschätzung zu tun, sondern einerseits mit einer Frage, die ich derzeit nicht beantworten kann und andererseits – das ist der eigentliche Grund - mit der finanziellen Realität, mit der die SRG SSR konfrontiert ist. Die Frage: Würde ein eigener Fernsehkulturkanal nicht die Ghettoisierung der Kultur fördern, den Fernsehveranstalter also davon entbinden, Kultur in den Generalistenangeboten zu bringen? Heute findet Kultur bei uns respektable Publikumsgrössen. So hat der Literaturclub den ansehnlichen Marktanteil von 8,6% und ein Rating von über 70'000 Zuschauerinnen und Zuschauern. Der Kulturplatz kommt auf 10%, die Reihe „SCIENCE Suisse“ generiert knapp 9%. Und es gibt immer wieder Highlights mit einem kaum für möglich gehaltenen Publikumserfolg. Die Traviata im Hauptbahnhof Zürich mobilisierte 600'000 Zuschauende mit einem Marktanteil von über 34%, bei TSR hörten sich über 120'000 Menschen das „Concert du nouvel an“ an, was einem Marktanteil von 39% entspricht, und TSI kam mit dem „Concerto di Capodanno“ auf einen Marktanteil von 43%. Die Frage der Ghettoisierung stellt sich mir nicht zuletzt, wenn ich die Publikumszahlen von ARTE ansehe, der Mutter aller Kulturkanäle. In Deutschland kommt ARTE auf einen Marktanteil von 0,6%, in Österreich auf 0,8%, in Frankreich auf 1,7% und in der deutschen Schweiz auf 0,8%. 3sat, an dem wir direkt beteiligt sind und ein Sender ist, der sich heute schwergewichtig als Kulturkanal positioniert, erreicht in der deutschen Schweiz und in Deutschland 1,1%, in Österreich 1,7%. Müsste man nicht eher die Zusammenarbeit mit ARTE verstärken und 3sat konsolidieren?

Aber die finanzielle Wirklichkeit der SRG SSR lässt nicht einmal das zu. In der SRG SSR denkt heute niemand mehr an den Ausbau des Radio- und Fernsehangebots – diese schönen Zeiten sind tempi passati, noch der Nostalgie zugänglich -, wir diskutieren vielmehr über einen Programmabbau und die Reduktion der Eigenproduktionen. U.a. werden auch unsere Engagements für den Sport und die Kultur Gegenstand von Sparszenarien sein. Ich gehe heute davon aus, dass der Abbau in den nächsten 3 bis 5 Jahren Realität werden dürfte und die Frage, wo, wann und wie viel bauen wir ab, wird uns stark beschäftigen. Die SRG SSR ist wie beinahe alle Service-public-Veranstalter in Europa im „Bermuda-Dreieck des Service-public“ gefangen. Die Unterschiede zwischen den europäischen Veranstaltern sind lediglich gradueller Natur. Dieses verhängnisvolle Dreieck hat die drei Eckpunkte „Limitations, Expectations und Reductions“.

Limitations - Angebot - Vektoren
Expectations - Stakeholders
Reductions - öffentliche Finanzierung - kommerzielle Finanzierung

Nicht zuletzt unter den Impulsen der europäischen Wettbewerbskommission nehmen die Vektoren- und Angebotsbeschränkungen zu. Gehören Sport, Musik und Unterhaltung eigentlich zum Service public? Soll der öffentliche Rundfunk in den neuen Medien überhaupt tätig werden? Ist er nicht wettbewerbshemmend und damit, wenn nicht auszumerzen, so doch auf seinen Kerngehalt zu reduzieren und als Marginalie zu positionieren? Natürlich sind Rundfunkveranstalter, die über Gebühren finanziert werden, wettbewerbswidrig, und sie waren es schon immer, das ist für mich keine Frage. Dieser Diskussion unter dem Primat des Wettbewerbs sind wir hilflos ausgeliefert, wettbewerbspezisfisch habe ich kaum Argumente dagegen. Nur gibt es neben dem Wert des Wettbewerbs noch andere Interessen, öffentliche Interessen, die der Wettbewerb nicht zu befriedigen vermag, gerade in der Schweiz nicht. Wettbewerb setzt Märkte mit Potenzial voraus, die es in der Schweiz so nicht gibt, und Wettbewerbsdenken darf andere öffentliche Interessen nicht ins Abseits manövrieren; dies würde geschehen, nähme man uns den Sport, die Unterhaltung und die Musik weg, ohne zu berücksichtigen, dass auch für diese populären Angebotssparten gerade beim Fernsehen in der Schweiz kein tragfähiger Markt vorhanden wäre, und auch die Liebhaber von Unterhaltung und Sport bezahlen Gebühren und haben deshalb Anspruch auf angemessene Befriedigung ihrer Bedürfnisse. Oder würden Sie, meine Damen und Herren, eine Autoindustrie aufbauen, die ausschliesslich den Schweizer Markt bedient und Autos fabriziert, die viele gar nicht fahren möchten?

Und die Erwartungen: Wir sind zunehmend mit den Erwartungen unserer Stakeholder konfrontiert, die für sich allein genommen fast uneingeschränkt berechtigt sind. Diese Tagung und die Idee des TV-Kulturkanals ist ein gutes Beispiel. Nicht zu Unrecht fordern Behindertenverbände mehr Untertitelung und Audiodescription, gemeinnützige Organisationen Spenden-Galas, die Sportverbände mehr Präsenz, genauso wie die politischen Parteien mehr Sendezeit, die Volksmusik mehr Zeit auf DRS1 und die AV-Industrie mehr Aufträge, die Behörden mehr Eigenproduktionen, Vielfalt und Qualität.

Das Problem ist indessen, dass all das niemand finanzieren will. Wir haben bei der SRG SSR ein Einnahmenproblem und zwar sowohl bei der öffentlichen als auch bei der privaten Finanzierung.
Seit dem 1. Januar 2000 hat die SRG SSR keine Mehreinnahmen aufgrund einer Gebührenanpassung mehr generiert, eine in Westeuropa wohl einmalige Situation. Die zwei Anpassungen seit dem 1.1.2000 dienten einerseits der teilweisen Kompensation der Ausfälle der Gebührenbefreiungen von AHV- und IV-Rentnern mit Ergänzungsleistungen und andererseits der Finanzierung des Gebührensplittings. Und bei den kommerziellen Einnahmen, die den Ausfall der öffentlichen Finanzierung wenigstens teilweise kompensieren könnten, sind wir mit vielen rechtlichen Beschränkungen und deren Interpretation sowie der Anwendung dieses Rechts konfrontiert. Hier gäbe es Potenzial, ohne dass man den Service public verraten müsste.

In Zukunft stellt sich die Grundsatzfrage, was der Gesellschaft ein umfassender Service public wert und wie viel die Gesellschaft bereit zu bezahlen und die Politik bereit zu sprechen ist. Oder man muss eine signifikante Reduktion der Leistungen akzeptieren. Nicht die SRG SSR hat über das Vorhandensein des Service public und des entsprechenden Angebots zu befinden, sondern die Politik. Wir führen nur aus. Es ist absehbar, dass wir den rechtlich geforderten Leistungen sowie den Auflagen nicht mehr werden gerecht werden können. Wir haben diese Wirklichkeit, wenn sie denn eintritt, zu akzeptieren, weil wir nicht wegen uns existieren, sondern für unser Publikum und aufgrund eines Auftrags seitens der Gesellschaft Schweiz. Wir müssen aber darauf hinweisen, das gehört zu unserer Verantwortung!

Meine Damen und Herren, das ist die Wirklichkeit, welche die SRG SSR nur schon daran hindert, über den Ausbau des kulturellen Angebots bei Radio und Fernsehen, geschweige denn über einen Fernseh-Kulturkanal nachzudenken.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.